Grundsätzlich unterstehen alle Lebensmitteleinzelhändler, egal ob stationär oder im Internet, den gültigen Gesetzten und Pflichten zum Umgang mit Lebensmitteln. Leider kommt es immer wieder vor, dass sich schwarze Scharfe unter die Menge mischen. Mit stetig steigendem Interesse am Online-Handel mit Lebensmitteln steigt natürlich die Anbieterzahl und damit auch die Unübersichtlichkeit.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit dem Einrichten einer Zentralen Kontrollstelle mit dem Namen G@zielt erste Schritte gegen den Missbrauch im Handel mit Lebensmitteln vorgenommen. G@zielt kontrolliert alle gehandelten Erzeugnisse des LFGB (Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände). Zum einen wird darauf geachtet, ob der Lebensmittelhändler sich bei der Lebensmittelbehörde registriert hat. Zum anderen wird eine Produkt- und/oder Betriebskontrolle vorgenommen. Die Ergebnisse der Kontrollen werden mit sofortiger Wirkung an die Überwachungsbehörden der Bundesländer, EU-Mitgliedsstaaten und Drittländer übermittelt, damit diese die Konsumenten vor den skurrilen Anbieten warnen können.
Der Kunde selbst bekommt aber auch die Möglichkeit zum Selbstschutz. In Kooperation mit der Initiative 21, welche aus einer Partnerschaft zwischen Politik und Wirtschaft besteht, werden vier verschiedene Siegel definiert, welche der Anbieter erwerben kann, falls er sich regelmäßigen Kontrollen unterzieht.
Diese Siegel sollen beim Verbraucher für Sicherheit und qualitativ hochwertige Lebensmittel stehen. Zwar bietet ein Siegel allein keinen Rundumschutz. Deshalb empfiehlt das BVL, bei Lebensmittel Online-Händlern ohne Siegel besonders kritisch auf Qualität und Zuverlässigkeit zu achten.
Quelle:http: BVL