In einem Artikel des Infoportals des Händlerbundes Onlinehaendler-News.de wird nocheinmal deutlich erklärt, weshalb auch für die Bestellung von Lebensmittel im Internet das Widerrufsrecht gilt.
Nach § 312d Abs. 4 Nr.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt das Widerrufsrecht nicht für Fernabsatzverträge über die „…Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde…“ Lebensmittel würden demnach zwar unter verderbliche Güter fallen, ist jedoch nach BGB der Begriff der schnellverderblichen Lebensmittel nicht weiter konkretisiert wird und demnach hier oftmals gerichtlich entschieden werden muss.
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